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Verwaltung
Stadtverwaltung
Aufgaben, Funktionen und Zuständigkeiten
Die Hansestadt Lübeck ist eine kreisfreie Stadt in Schleswig-Holstein. Deshalb fallen in ihren Zuständigkeitsbereich nicht nur die Aufgaben einer Gemeinde oder eines Landkreises, sondern die Stadtverwaltung nimmt auch die Aufgaben der unteren staatlichen Verwaltungsbehörden im Namen des Staates wahr.
Zu den vielfältigen Aufgaben zählen beispielsweise der Bau von Schulen, die Aufstellung von gemeindlichen Bebauungs- und Flächennutzungsplänen, der Bau von Ortsstraßen, Melde- und Passangelegenheiten, die städtische Kulturarbeit oder die Durchführung von Landtags- und Bundestagswahlen .
Die Stadtverwaltung der Hansestadt Lübeck ist in fünf Fachbereiche gegliedert. Ihnen stehen der Bürgermeister sowie vier Senator:innen vor, die alle hauptamtlich tätig sind.

Das Organigramm der Hansestadt Lübeck (Stand: Januar 2021) im PDF-Format finden Sie hier.
geboren am 02. November 1948 in Preetz, verheiratet
Beruf: Betriebswirt, bis 2014 Personalleiter der Firma J.G. Niederegger GmbH&Co.KG
Ehrenamt: Mitglied der CDU seit 1971, Mitglied der Lübecker Bürgerschaft seit 1990. Seit dieser Zeit Mitwirkung in zahlreichen Ausschüssen als Mitglied und als Vorsitzender: u.a. Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege, Rechnungsprüfungsausschuss, Hauptausschuss, Wirtschaftsausschuss, Finanz- und Personalausschuss, Ältestenrat.
Vorsitzender des Aufsichtsrates der LTM GmbH, Delegierter in der Metropolregion Hamburg für Lübeck, Delegierter im Vorstand des Städtetages Schleswig-Holstein
Hobbys: Walken, Lesen, Musik hören und Zeit mit unserer Dackelhündin Emmi verbringen.
Die Funktion und die Aufgaben des Stadtpräsidenten regeln sich nach § 33 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein und der Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck (hier § 3).
Der Stadtpräsident wurde durch die Lübeck Bürgerschaft gewählt. Dasselbe gilt für seine:n Vertreter:in und ihre Vertreter:in.
Die Amtszeit beträgt 5 Jahre. Die jetzige Wahlperiode dauert von 2018 bis 2023. Eine Neuwahl erfolgt im selben Turnus wie die Kommunalwahlen.
Der Stadtpräsident vertritt die Belange der Bürgerschaft gegenüber dem Bürgermeister der Hansestadt Lübeck, der als Chef für die Verwaltung verantwortlich ist. Er vertritt bei öffentlichen Anlässen die Bürgerschaft sowie gemeinsam mit dem Bürgermeister die Hansestadt Lübeck. Dadurch absolviert er jährlich sehr viele öffentliche Auftritte, nicht nur in Lübeck, sondern bundesweit und teilweise sogar im Ausland. Er trifft dabei Bürgerinnen und Bürger, Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Institutionen, Firmen, Vereine und Verbände.
Der Stadtpräsident leitet die Sitzungen der Bürgerschaft, die in dieser Wahlperiode aus 49 Mitgliedern besteht. Er hat ihre Aufgaben gerecht und überparteilich wahrzunehmen, sowie die Würde und Rechte der Bürgerschaft zu wahren und ihre Arbeit zu fördern. In den Sitzungen handhabt er die Ordnung und übt das Hausrecht aus.
Der Stadtpräsident leitet ebenfalls die Sitzungen des Ältestenrates, der vor den Sitzungen der Bürgerschaft tagt und teilweise auch im Rahmen einer Bürgerschaftssitzung.
Seine Aufgaben nimmt der Stadtpräsident ehrenamtlich wahr. Ihm steht im Rathaus ein Büro zur Verfügung. Als Organisationseinheit der Verwaltung ist das Büro der Bürgerschaft für die Belange des Stadtpräsidenten und des Stadtpräsidiums (also der Bürgerschaft) zuständig. Das Büro der Bürgerschaft besteht zur Zeit aus 4 MitarbeiterInnen. Der Beirat für Senior:innen ist dem Büro der Bürgerschaft ebenfalls zugeordnet. An den Sitzungen dieses Beirates nimmt der Stadtpräsident teilweise auch in beratender Funktion teil.

Zusätzlich Leiter des Fachbereiches 1
geboren: 14. Juni 1979 in Lübeck, verheiratet
Bürgermeister Jan Lindenau ist seit dem 01. Mai 2018 der direkt gewählte Bürgermeister der Hansestadt Lübeck. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre.
Lindenau ist gelernter Bankkaufmann und arbeitete über 20 Jahre bei einer Großbank in Lübeck. Seit 2000 ist er Mitglied der SPD, drei Jahre später erlangte er als Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses der Hansestadt Lübeck sein erstes politisches Mandat, das er bis 2012 innehatte. Im Jahr 2011 wurde er in die Lübecker Bürgerschaft gewählt, der er bis 2018 angehörte. 2013 wurde er Vorsitzender der SPD-Fraktion und Mitglied des Ältestenrates sowie Vorsitzender des Hauptausschusses.
Bürgermeister Lindenau wohnt mit seiner Familie im Lübecker Stadtteil St. Lorenz. Seine große Leidenschaft ist der Circus. Er besitzt eine große Sammlung an zirzensischen Exponaten, die von Jahr zu Jahr wächst.
Leiter Fachbereich 2 (Wirtschaft und Soziales)
geborgen am 12.März 1959 in Kiel, verheiratet, 1 Tochter
Studium / Berufsausbildung:
- Studium der Architektur, Diplom 1988
- selbständig 1992 - 2010
Hobbys:
- Garten
- Radfahren
- Fußball (gucken)
Sonstige Funktionen:
- Mitglied Ortsvereinsvorstand SPD Mühlentor-Ost
- Mitglied Kreisausschuss SPD
Leiter Fachbereich 3 (Umwelt, Sicherheit, Ordnung)
Geboren am 16. März 1962 in Paderborn, katholisch, drei Töchter, mittlerweile in der ganzen Welt verstreut
Studium / Berufsausbildung:
- 1981 Abitur am Gymnasium Paulinum Münster
- 1981 – 1982 Grundwehrdienst, unter anderem bei der ABC Abwehr in Albersdorf, Schleswig-Holstein
- 1982 – 1988 Studium der Rechtswissenschaften in Münster und Guildford, Surrey; 1. Staatsexamen
- 1989 – 1991 Referendariat am Landgericht Münster, an der Verwaltungshochschule Speyer, bei Kienbaum Düsseldorf; 2. Staatsexamen
Beruflicher Werdegang:
- 1992 – 1999 Wissenschaftlicher Referent für Kommunalpolitik, Kulturpolitik und Verwaltungsreform der CDU Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag
- anschließend Führungsfunktionen in der kommunalen und wirtschaftlichen Selbstverwaltung und im Verbandswesen in Bochum, Essen, Berlin und Hamburg
- bis 30.04.2016 Zulassung als Rechtsanwalt
Hobbys:
- Kultur (Lesen, Museen, Theater, Konzerte, Architektur…)
- Sport (Spinning, Krafttraining, Golf)
Sonstiges:
- Mitglied der CDU
- Rotary Club Lübeck
Leiterin Fachbereich 4 (Kultur und Bildung)
Geboren am 23. März 1965 in Hannover
Schule /Studium:
- 1984 Abitur am Ganztagsgymnasium Barsinghausen
- 1985 Au-Pair Aufenthalt in Paris
- 1991 Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen (Germanistik, Politik, Geschichte)
Beruflicher Werdegang:
- 1992-1998 Jugendbildungsreferentin auf der Bundesebene eines Jugendverbandes sowie einer Weiterbildungseinrichtung
- 1998-2007 Führungskraft im Landesjugendamt/der Landessozialverwaltung des Landes Niedersachsen
- 2007-2011 Leitung der Abteilung Junge Menschen im Amt für Soziale Dienste der Stadtgemeinde Bremen
- 2011-2017 Leitung der Referate Kindetagesförderung und Jugendförderung bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport der Freien Hansestadt BremenSeit
- 2018 Leitung der Abteilung Junge Menschen und Familien bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport der Freien Hansestadt Bremen
Hobbys:
- Kochen
- Reisen nach Asien
- Kulturelles
Sonstiges:
Seit 1991 Mitglied der SPD
Leiterin Fachbereich 5 (Planen und Bauen)
geboren am 13. Juni 1971 in Danzig
Schulbildungsweg:
- Ernst-Barlach-Gymnasium, Kiel, Abitur 1991
Studium / Berufsausbildung:
- Architekturstudium an der Universität Hannover, Diplom 1997
- Freiberufliche Tätigkeit in Architekturbüros in Hannover und Hemmingen
- Referendariat bei der Oberfinanzdirektion in Hannover, 2. Staatsexamen 2001
Beruflicher Werdegang:
- Fachgruppenleiterin beim Staatlichen Baumanagement Niedersachsen in Lüneburg
- Fachbereichsleiterin, kommissarische Amtsleiterin beim Amt für Bundesbau in Kiel
- Geschäftsbereichsleiterin bei der Gebäudemanagement Schleswig-Holstein A.ö.R. in Kiel
Hobbys:
Sonstiges:
- Parteilos
- Prüferin beim Oberprüfungsamt für den höheren verwaltungstechnischen Dienst in Bonn
Der Bürgermeister ist der Verwaltungschef der Hansestadt Lübeck.. Damit ist er der oberste Dienstvorgesetzte der Beamt:innen und Arbeitnehmer:innen der Stadtverwaltung.
Er leitet die Verwaltung nach den Zielen und Grundsätzen der Bürgerschaft und im Rahmen der von ihr bereit gestellten finanziellen Mittel. Zu seinen wesentlichen Aufgaben gehören nach der Gemeindeordnung u.a. die:
- Ausführung von Gesetzen
- Vorbereitung und Ausführung von Beschlüssen der Bürgerschaft und ihrer Gremien
- Erfüllung von Aufgaben, die der Stadt vom Bund oder dem Land übertragen wurden
- Bewirtschaftung des städtischen Haushaltes
- Vertretung der Stadt gegenüber den Gebietskörperschaften
- Rechenschaftslegung über die Tätigkeit der Verwaltung gegenüber der Bürgerschaft und ihren Gremien.
Selbstverständlich kann der Bürgermeister nicht all diese Aufgaben persönlich wahrnehmen. Deshalb delegiert er einen großen Teil der Aufgaben an die zuständigen Fachbereiche und deren Bereiche, die über die notwendigen Kompetenzen zur Ausführung verfügen. Hierfür wird den Fachbereichen ein Budget zugeteilt. Die Fachbereiche berichten dann regelmäßig dem Bürgermeister über den Erfolg ihrer Arbeit. Somit ist der Bürgermeister in der Lage, die Erfüllung der Aufgaben, die Zusammenarbeit der Fachbereiche und die Einhaltung der Budgets zu steuern. Hierüber berichtet er regelmäßig dem Hauptausschuss und der Bürgerschaft.
Darüber hinaus vertritt der Bürgermeister die Verwaltung gegenüber der Öffentlichkeit auf Veranstaltungen und vor der Presse, ist Ansprechpartner für Investoren und häufig die erste Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger, die ein Anliegen haben.
Die Senatorinnen und Senatoren unterstützen den Bürgermeister bei der Erfüllung seiner Aufgaben und sind Experten in ihren Fachgebieten. Sie fungieren als Fachbereichsleitungen und führen ihren jeweiligen Fachbereich personell und koordinieren die Zusammenarbeit der einzelnen ihnen unterstellten Bereiche. Diese Bereiche sind auch fachlich so aufgeteilt, dass ähnliche Kompetenzen zusammen gefasst sind, um möglichst effektiv miteinander arbeiten zu können. Die Verwaltung der Hansestadt Lübeck gliedert sich in fünf Fachbereiche.
So sind im Fachbereich Planen und Bauen alle Aufgaben gebündelt, die mit der Planung, dem Aufbau, der Instandsetzung und Erhalt der städtischen Infrastruktur zu tun haben. (Senatorin Joanna Hagen)
Der Fachbereich Kultur und Bildung umfasst jene Aufgabenbereiche, wie die Lübecker Museen und Kultureinrichtungen, aber auch die Denkmalpflege, das Stadtarchiv, den Sport und die Lübecker Schulen und Kindergärten, sowie das Jugendamt. (Senatorin Monika Frank)
Ein weiterer Fachbereich befasst sich mit klassischen Aufgaben des Staates, wie dem Pass- und Meldewesen, Gewerbeangelegenheiten, der Ausländerbehörde, sowie der Bußgeldstelle, der Kfz-Zulassung, der Führescheinstelle oder dem Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz sowie dem Lübecker Rettungsdienst. Dieser Fachbereich ist trägt die Bezeichung Umwelt, Sicherheit und Ordnung, dem darüber hinaus auch das Standesamt und der Stadtwald zugeordnet sind. (Senator Ludger Hinsen)
Auch um alle wesentlichen Sozialleistungen kümmert sich ein ganzer Fachbereich, der welcher Wirtschaft und Soziales heißt. Hier werden Anträge der Bürgerinnen und Bürger bearbeitet, die Ansprüche auf Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern haben. Im Gesundheitsamt sind Beratungsstellen zur Krankheitsprävention und bei Suchtproblematiken angesiedelt. Aber auch die Senioreneinrichtungen werden in diesem Fachbereich gesteuert. und esDazu gibt es eine Koordinationsstelle für die Wirtschaft und auch die städtischen Grundstücke werden hier verwaltet. (Senator Sven Schindler)
Der vom personellen und budgetmäßigen Umfang kleinste Fachbereich ist dem Bürgermeister selbst unterstellt, der welcher hauptsächlich für den Rest der Verwaltung tätig ist und administrative Aufgaben ausübt. So gibt es einen den Personal- und Organisationsservice, der sich um alle Belange der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und den Nachwuchsum die Aus- und Fortbildung kümmert. Die städtische InformationstechnikIT und die Logistik sind hier angesiedelt und hier vom Fachbereich des Bürgermeisters werden auch die Wahlen oder dieund Bürgerschaftssitzungen organisiert sowie Steuern und ein Teil der öffentlichen Abgaben erhoben. Aber auch der Haushalt der Hansestadt Lübeck wird hier erstellt und bewirtschaftet. (Bürgermeister Jan Lindenau)