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Bürgerschaft
Bürgerschaft
Entscheidungsinstanz für alle wichtigen Angelegenheiten
Die Bürgerschaft ist als Gemeindevertretung für alle wichtigen Angelegenheiten der Hansestadt Lübeck zuständig. Als wichtig gilt das, was – außer den gesetzlich zugewiesenen Aufgaben – aufgrund seiner politischen Bedeutung, seiner wirtschaftlichen Auswirkungen oder als Grundlage für Einzelentscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung für die Hansestadt Lübeck ist. Die Bürgerschaft trifft Entscheidungen und überwacht deren Umsetzung. Zuständig ist die Bürgerschaft unter anderem insbesondere für Entscheidungen über
- die Übernahme neuer Aufgaben, die zu erfüllen die Gemeinde nicht gesetzlich verpflichtet ist
- den Erlass, die Änderungen und Aufhebung von Satzungen,
- die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan, den Stellenplan, ein Haushaltsicherungskonzept,
- Festsetzung allgemeiner privatrechtlicher Entgelte,
- eventuelle Gebietsänderungen
Beschlossene Satzungen sind öffentlich bekannt zu machen. Sie werden – wie auch Entgeltordnungen und andere wichtige Informationen – online unter www.bekanntmachungen.luebeck.de veröffentlicht. Die Bürgerschaft kontrolliert zudem die Verwaltung. Um diese Aufgabe erfüllen zu können, haben die Mitglieder der Bürgerschaft Unterrichtungs-, Anfrage - und Akteneinsichtsrechte.
Den Vorsitz in der Bürgerschaft führt der Stadtpräsident. Dieser vertritt die Belange der Bürgerschaft gegenüber dem Bürgermeister der Hansestadt Lübeck, der als Chef für die Verwaltung verantwortlich ist. Am 26.11.2020 hat die Bürgerschaft Herrn Klaus Puschaddel (CDU) zum neuen Stadtpräsidenten der Hansestadt Lübeck gewählt.
geboren am 02. November 1948 in Preetz, verheiratet
Beruf: Betriebswirt, bis 2014 Personalleiter der Firma J.G. Niederegger GmbH&Co.KG
Ehrenamt: Mitglied der CDU seit 1971, Mitglied der Lübecker Bürgerschaft seit 1990. Seit dieser Zeit Mitwirkung in zahlreichen Ausschüssen als Mitglied und als Vorsitzender: u.a. Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege, Rechnungsprüfungsausschuss, Hauptausschuss, Wirtschaftsausschuss, Finanz- und Personalausschuss, Ältestenrat.
Vorsitzender des Aufsichtsrates der LTM GmbH, Delegierter in der Metropolregion Hamburg für Lübeck, Delegierter im Vorstand des Städtetages Schleswig-Holstein
Hobbys: Walken, Lesen, Musik hören und Zeit mit unserer Dackelhündin Emmi verbringen.
Die Funktion und die Aufgaben des Stadtpräsidenten regeln sich nach § 33 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein und der Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck (hier § 3).
Der Stadtpräsident wurde durch die Lübeck Bürgerschaft gewählt. Dasselbe gilt für seine:n Vertreter:in und ihre Vertreter:in.
Die Amtszeit beträgt 5 Jahre. Die jetzige Wahlperiode dauert von 2018 bis 2023. Eine Neuwahl erfolgt im selben Turnus wie die Kommunalwahlen.
Der Stadtpräsident vertritt die Belange der Bürgerschaft gegenüber dem Bürgermeister der Hansestadt Lübeck, der als Chef für die Verwaltung verantwortlich ist. Er vertritt bei öffentlichen Anlässen die Bürgerschaft sowie gemeinsam mit dem Bürgermeister die Hansestadt Lübeck. Dadurch absolviert er jährlich sehr viele öffentliche Auftritte, nicht nur in Lübeck, sondern bundesweit und teilweise sogar im Ausland. Er trifft dabei Bürgerinnen und Bürger, Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Institutionen, Firmen, Vereine und Verbände.
Der Stadtpräsident leitet die Sitzungen der Bürgerschaft, die in dieser Wahlperiode aus 49 Mitgliedern besteht. Er hat ihre Aufgaben gerecht und überparteilich wahrzunehmen, sowie die Würde und Rechte der Bürgerschaft zu wahren und ihre Arbeit zu fördern. In den Sitzungen handhabt er die Ordnung und übt das Hausrecht aus.
Der Stadtpräsident leitet ebenfalls die Sitzungen des Ältestenrates, der vor den Sitzungen der Bürgerschaft tagt und teilweise auch im Rahmen einer Bürgerschaftssitzung.
Seine Aufgaben nimmt der Stadtpräsident ehrenamtlich wahr. Ihm steht im Rathaus ein Büro zur Verfügung. Als Organisationseinheit der Verwaltung ist das Büro der Bürgerschaft für die Belange des Stadtpräsidenten und des Stadtpräsidiums (also der Bürgerschaft) zuständig. Das Büro der Bürgerschaft besteht zur Zeit aus 4 MitarbeiterInnen. Der Beirat für Senior:innen ist dem Büro der Bürgerschaft ebenfalls zugeordnet. An den Sitzungen dieses Beirates nimmt der Stadtpräsident teilweise auch in beratender Funktion teil.